Vermittler und Initiatoren von Pflegeimmobilien sind verpflichtet, Sie über wesentliche Risiken der Anlage, welche den Anlageerfolg gefährden, zu unterrichten. Sollte die Information
unvollständig und gar falsch sein, so sind Schadenersatzansprüche denkbar.
Diese Ansprüche können dazu führen, dass Sie einen Anspruch auf Rückabwicklung der gesamten Anlage haben können.
Das Hauptrisiko der Anlage dürfte darin bestehen, dass der Betreiber des Pflegeheimes zahlungsunfähig werden kann. Dieses hätte zur Konsequenz, dass Sie keine Zahlungen mehr erhalten würden und
ihrerseits Ihre Verpflichtungen zum Beispiel gegenüber der finanzierenden Bank nicht mehr erfüllen können.
Eine mögliche Insolvenz des Betreibers stellt keine „Schwarzmalerei“ dar, sondern ist trotz der Nachfrage nach Pflege ein durchaus realistisches Szenario. Grund könnte eine mangelnde finanzielle
Ausstattung, Standortprobleme oder zum Beispiel der Mangel an Pflegekräften sein.